Verkehrsmedizin
Beim Erstkontakt zur verkehrsmedizinischen Untersuchung sollte mitgebracht werden:
1. Die schriftliche Aufforderung (Bescheid) der Ordnungsbehörde - z.B. der Stadt Bielefeld
2. Fachärztliche Befunde, die für das Gutachten wichtig sein könnten.
z.B. Bericht vom Kardiologen u.o. Neurologen
3. aktuelle Laborbefunde vom Hausarzt, soweit vorhanden
Das Gutachten wird nach der offiziellen Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet. Der Umfang ergibt sich aus der
Fragestellung der Ordnungsbehörde, den Wünschen des Patienten und den dazu notwendigen Untersuchungen.