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Verkehrsmedizin

Beim Erstkontakt zur verkehrsmedizinischen Untersuchung sollte mitgebracht werden:

 

1.  Die schriftliche Aufforderung (Bescheid) der Ordnungsbehörde - z.B. der Stadt Bielefeld

 

2. Fachärztliche Befunde, die für das Gutachten wichtig sein könnten.

    z.B. Bericht vom Kardiologen u.o. Neurologen

 

3. aktuelle Laborbefunde vom Hausarzt, soweit vorhanden

 

 

 

Das Gutachten wird nach der offiziellen Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet. Der Umfang ergibt sich aus der

Fragestellung der Ordnungsbehörde, den Wünschen des Patienten und den dazu notwendigen Untersuchungen.

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Ansprechpartner: Dr. Th. Kleinau


Dorfstrasse 26

33739 Bielefeld

 

Tel.: 05206 - 91400

E-Mail:

Fax: 05206 - 914033

 
 
Sprechzeiten
 
Montag 07:00 - 11:00 16:00 - 19:00*
Dienstag 07:00 - 11:00 16:00 - 18:00*
Mittwoch 07:00 - 11:00  
Donnerstag 07:00 - 11:00 16:00 - 18:00*
Freitag 07:00 - 11:00  

 

* nach Vereinbarung

 
 
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